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Keine Verzögerung beim Beschäftigungsbonus!

„Wer sich einig ist, ist sich einig. Was ist also das Problem?", fragt sich Matznetter angesichts des heutigen Ministerrates. „An dem Fahrplan sollte nicht mehr gerüttelt werden. Alles andere wäre sonst höchst wirtschaftsfeindlich“, so Matznetter.

Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen mit dem Beschäftigungsbonus ab 1. Juli. Der SWV fordert daher einen Beschluss noch vor dem Sommer. Für Christoph Matznetter, SPÖ-Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV) darf dem Beschäftigungsbonus nichts mehr im Wege stehen. Auch der Verfassungsdienst gab im Februar grünes Licht. Der Beschäftigungsbonus könne daher planmäßig noch vor dem Sommer im Parlament verabschiedet werden.

Der Ministerrat habe die Legistik bereits im Februar beschlossen. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen damit, dass sie den Beschäftigungsbonus ab 1. Juli in Anspruch nehmen können. An dieser Erwartungshaltung sind wichtige Investitionsvorhaben gekoppelt. Immerhin geht es um eine Lohnnebenkostenförderung von bis zu 4000 Euro pro neuen Angestellten“, erklärt Matznetter, „Davon profitieren kleine, wie auch große Unternehmen.“

160.000 neue Arbeitsplätze hängen davon ab

An dieser Zwei-Milliarden-Investition hängen 160.000 neue Arbeitsplätze. Die noch bestehende Regierung trägt daher die Verantwortung, den Wirtschaftsaufschwung zu nutzen, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Investitionsvorhaben zu realisieren. „Für den SWV ist es ein wichtiges Anliegen, dass geplante wirtschaftspolitische Maßnahmen, wie der Beschäftigungsbonus, die Aktion 20.000 für die Anstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Reform der Gewerbeordnung und die Ausbezahlung des Krankengeldes für Selbständige ab dem vierten Tag angesichts der Wahlkampfstimmung nicht auf der Strecke bleiben“, so der SWV-Präsident abschließend.

Die Bunderegierung hat sich im Februar zu einer stufenweisen Senkung der Lohnnebenkosten bis 2018 im Ausmaß von 1 Milliarde Euro pro Jahr bekannt. Mit dem Beschäftigungsbonus wird eine der größten Maßnahmen im Regierungsprogramm umgesetzt. Unternehmen wird ab 1. Juli 2017 bei den Lohnnebenkosten unter die Arme gegriffen. Für neu geschaffene Jobs bekommen sie eine 50-prozentige Förderung der Lohnnebenkosten für die Dauer von drei Jahren. Zusätzlich zur laufenden Lohnnebenkosten-Senkung ist der neue Bonus ein weiterer Impuls, der bis zu 160.000 neue Arbeitsplätze bewirken soll.

Die Anträge werden über das aws und ÖHT abgewickelt. Das neue Förderungsprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) durch aws und ÖHT abgewickelt.

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