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Krankengeld ab dem vierten Tag kommt!

Im Gesetzesentwurf enthalten:

+ Krankengeld ab dem vierten Tag: Die Ausbezahlung des Krankengeldes wird um 10 Millionen erhöht. Ziel des Paketes ist es, das Krankengeld ab dem vierten Tag rückwirkend auszubezahlen, wenn der betroffene Versicherte länger als 43 Tage arbeitsunfähig ist.

+ Entgeltfortzahlung NEU: Um Mikrounternehmen mit bis zu 10 MitarbeiterInnen entlasten zu können, wird die Zuschussleistung von 50 Prozent auf 75 Prozent des fortgezahlten Entgeltes angehoben.

Mit der Gesetzesinitiative von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner werden langjährige Forderung des SWV umgesetzt. Daher bezeichnet SWV-Präsident Christoph Matznetter das Krankengeld ab dem vierten Tag und die Anhebung der Entgeltfortzahlung als „sozial treffsichere und daher positive Maßnahmen", die direkt geringverdienenden Selbstständigen zu gute kommen werden.

 

"Als VertreterInnen der Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe sind wir daher sehr froh, dass unsere wirtschaftspolitischen Forderungen Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden haben."

Denn EPU und KMU erfahren im Krankheitsfall kaum über gesetzlichen Schutz. Dass die Versicherten überhaupt ein Krankengeld erhalten, konnte nur auf Druck des SWV erreicht werden (2013).

Für den SWV muss noch der 20-prozentige Selbstbehalt abgeschafft werden, um kleine Selbstständige nachhaltig zu entlasten. „Wenn es nämlich um die soziale Absicherung von Selbstständigen geht, wollen wir weiterhin gleiche Verhältnisse herstellen. Die da lauten müssen: Gleicher Beitrag für gleiche Leistung"

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